Leitfaden zum Wechseln der PKW-Versicherung
Eine gute Versicherung für das eigene Kraftfahrzeug ist in der heutigen Zeit entscheidend. Die Anbieter auf dem Versicherungsmarkt haben sehr viele verschiedene Pakete für die Kraftfahrzeugnutzer im Angebot. Dort den Überblick zu behalten, ist als Laie beinahe unmöglich. Dieser kleine Leitfaden soll Ihnen bei der Auswahl der für Sie richtigen Versicherung helfen.
Art der Versicherung für das Kraftfahrzeug
Haftpflicht
Die Haftpflichtversicherung ist eine für Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die eine Mindestdeckungssumme von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sachschäden umfasst. Grundsätzlich wird von den meisten Versicherungen jedoch die nächsthöhere Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro empfohlen. Die Kfz-Haftpflicht regelt den Schadensfall z. B. bei einem Unfall und haftet nur für Fremdschäden.
Voll- oder Teilkasko
Der Abschluss einer Voll- oder Teilkasko für das Auto ist optional. Diese Versicherungen treten auch für den Schadensfall am eigenen Kraftfahrzeug ein. Die folgenden Schäden werden in der Regel von der Teilkasko abgedeckt: Brände, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Haarwildschäden, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderschäden. Die Vollkasko tritt zusätzlich noch in den folgenden Fällen ein: Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen verschuldeten Unfall, Fahrerflucht des Unfallgegners, Mut- und böswillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte.
Separate Sonderleistungen
Rabattretter und Rabattschutz
Für Versicherungsnehmer, die eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis vorweisen können (meist 25 Jahre), gibt es den sogenannten „Rabattretter“. Dieser ermöglicht es, einen Unfall im Jahr „frei“ zu haben, ohne im Schadenfreiheitsrabatt zurück gestuft zu werden. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt zwar trotzdem, jedoch ist hiervon nicht die Höhe der Beiträge betroffen. Häufig wird der Rabattretter von Versicherungen bei entsprechenden Voraussetzungen als Zusatzleistung kostenfrei mit angeboten.
Der „echte“ Rabattschutz hingegen kann bei vielen Versicherungsgesellschaften käuflich erworben werden. Hier wird zu den o.g. Vorteilen auch keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vorgenommen. Er ist quasi eine Versicherung gegen die Herabstufung beim Unfall. Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für jüngere Fahrer.
KFZ-Schutzbrief
Hier erhält der Fahrzeugnutzer durch seinen Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls. Weitere Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Anbieter der Versicherung.
Regeln beim Wechseln der Kraftfahrzeug-Versicherung und Stichtag 30.11.
Wer zum 01. Januar in eine neue Versicherung wechseln möchte, muss bis zum Stichtag, dem 30. November, seine alte Versicherung kündigen. Versicherungsverträge haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Geht keine Kündigung bei der Versicherung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr. Ein Wechsel in eine andere Versicherung ist meistens sinnvoll, wenn es Ersparnisse bei dem neuen Versicherungsvertrag gibt.
Sinn eines Vergleichs
Sinnvoll ist ein Vergleich vor allem dann, wenn der Fahrzeugbesitzer nach besseren Konditionen sucht oder mit seiner derzeitigen Versicherung unzufrieden ist. Der Kundenservice sowie ggf. Sonderrabatte spielen hierbei oft eine entscheidende Rolle. Je nach Anbieter gibt es bestimmte Boni, wie beispielsweise wenn das Auto in einer Garage steht oder die Fahrleistung im Jahr nicht so hoch ist. Diese gilt es auf dem komplexen Markt der Kraftfahrzeug-Versicherungen zu finden und seine Versicherungsleistungen entsprechend abzustimmen.
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